Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Abschluss: Die nachstehenden Bedingungen sind grundlegend für das Erfolgen unserer Leistung. Sie gelten ebenfalls für zukünftige Abschlüsse und Vereinbarungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Mit Beginn der Ausführung unser Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind soweit nichts anderes vermerkt ist – unverbindlich.
2. Ansatz der Bohrpunkte. Die Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungsdurchmesser sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen, die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder dem Nichteinmessen ergeben und auch für die Statik trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist. Und sich die zu bearbeitende Wand in mangelfreiem Zustand befindet.
3. Gestellung von Wasser und Strom. Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in der maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechen dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten:
Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle)
Strom bei Bohrarbeiten: 230 V / Gesichert mit 16 A
4. Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten. Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung unterbrochen werden, andernfalls behalten wir uns vor die Stundensätze entsprechend in Rechnung zu stellen.
5. Gewährleistung und Sicherheitsleistung. Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäß zu VOB, Teil A, 13,14 – ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Haftung. Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von unserem Personal oder unserer Einrichtungen zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebs-Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann von uns keinesfalls übernommen werden; auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte, oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Mängelrügen hat der Auftraggeber unverzüglich zu machen. Sie berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge. Bei Beanstandungen, die wir als berechtigt anerkennen, werden wir nach unserer Weise nachbessern und eine angemessene Gutschrift leisten.
7. Termine halten wir soweit es möglich ist ein, sie gelten jedoch nur als annähernd. Höhere Gewalt, oder eventuell Schäden an den Maschinen oder der Ausrüstung, die während der Arbeit auftreten, Berechtigung uns zu zeitweiligen Unterbrechungen des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftragsgebers.
8. Sonstiges. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen in vollem Umfang wirksam.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand . Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und soweit sie damit zusammenhängen ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz unseres Unternehmens. Die Parteien sind auch berechtigt, die jeweils andere Partei an deren allgemeinen Gerichtsstand oder am Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu verklagen.